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Diese Seite wird in der Kartei Kießling nicht zitiert, da sie den Zeitraum ab 1650 betrifft.
Anno 1695 den 31ten Maii.
ist ahn gericht Clemens Mawll erschienen und hatt Curatorio nomine
seiner pflegbefohlener Kinder, Friederichen Hoffschmit über daß
stante matrimonio verkaufftes guth verzieg und außgangh gethan
sich und seine pflegbefohlene dravon entgüttet und enterbet und
gemelten Friederichen Hoffschmit dessen Ehefraw und Erben darahn
gegüttet und geerbet.
Eodem quo supra.
seindt ahn behagtem gericht Wilhelm Ohlig und Gertraudt Sichelenschmit
Eheleuthe erschienen, und haben Johannen vom Schutt über ihr Kindt und
Erbgerechtigkeit vorm Schutt verzieg und außgang gethan, und sich dar-
von entgüttet und enterbet, und gemelten Johannen vom Schutt dessen
Ehefrawen und Erben darahn gegüttet und geerbet nach landt und
gerichts brauch.
Anno 1695 den 28ten Junii.
seindt ahn behagtem Gericht erschienen Hamman Telenjanß vor sich
selbst und alß Curator seines Broder Wilhelmen Telenjanß unmun-
diger Kinder und Peter Frantz proprio et tutorio nomine Her-
mannen Frantz unmundiger Kinder und haben also erscheinendt
Peteren Marcus dessen Ehefrawen und Erben über daß Telenjanß
guth zu Berghaußen verzieg und außgangh gethan sich und ihre pfleg
befohlene darvon entgüttet und enterbet und obge. Peteren Marcus
dessen Ehefraw und Erben darahn nach landtrechten und gerichts
brauch gegüttet und geerbet und sich gutter bezahlung bedancket.
Anno 1695 den 29ten 9bris.
ist ahn behagtem gericht Johan Knip ledigen standts doch vogdtbahren
alterß erschienen und hatt der Wittiben Johannen Leimbachß und
dero großjahrigem Sohn Hanß Peteren Leimbach über sein Kindt
und Erbgerechtigkeit deß hieselbst hinter Engelen Kothauß und
Johannen Schopmanß Erben gelegenen Haußes verzieg und außgang
gethan sich darvon entgüttet und enterbet und gemelte Wittib
Leimbachß und dero sohn darahn gegüttet und geerbet.
Anno 1695 den 13ten Xbris.
in iudicio ordinario erschienen Rurtger Struck für sich und
seine Haußfraw und krafft habender Vollmacht für seinen Bro-
deren Hanß Wilhelmen Struck und dessen Ehefraw Engel Paan
und dessen Haußfraw für sich selbst, und gemelter Pann und Zacha-
rias Lobbeke alß Vormundere ihrer zweÿer minderjahrigen Petern
und Magdalenen Hopmanß, und haben Johannessen Schlosser und Ger-
trauden auß der awen Eheleuthen über daß verkauffte Steinbacher
guth verzieg und außgang gethan sich und ihre pflegbefohlene darvon entgüttet und enterbet
und obge. Johannessen dess Schlosser dessen Haußfraw und Erben darahn
gegüttet und geerbet, und sich gutter bezahlung bedancket.
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Transkription: Max Kricke, im Auftrag des BVfF, gefördert durch
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sowie