Verzichtbuch des Elberfelder Hofgerichts (1537) 1573-1704 - ein Online-Projekt des BVfF

Verzichtbuch des Elberfelder Hofgerichts – Seite 575

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Diese Seite wird in der Kartei Kießling nicht zitiert, da sie den Zeitraum ab 1650 betrifft.

Anno 1685 den 13. Martii Sein vor sitzendem behagtem gericht erschienen
Isaac vom Winckell und Gertraudt Horser eheleute und haben Petern
Hutteman und Metten Katterberg eheleuten über ihr Elterlich Erb und gut
vorm Arrenberg Peter vom Winckels gutt gnant verzieg und auß-
gang gethan sich und ihre Erben darvon entgüttet und enterbet und innen Hutte-
man und deßen Haußfraw und Erben darahn gegütet und geerbet nach landt-
rechten und gerichtsbrauch und sich gutter bezahlung bedancket.

Anno 1683 auff Sambstag den 18ten Xbris ist Conen H. Richteren und die
Scheffen Johanneßen Bernsaw und Wenmaren von der Schewren erschienen
Anna Gertraudt vom Scheidt Wittib Henrichen Grundtschuttelß unnd hatt
also erscheinendt angezeigt und vermeldet daß sie ihren großjahrigen
Bruderen Peter und Johanneßen wie auch Wernern vom Scheidt annoch Un-
mundigen die Summem von 247 Rthr. 35 Alb. 9¼ Hlr. berechneter schuldt
schuldig und dabei sich bedacht daß Sie zu Zahlung ge.r Schuldigkeit keine mitteln
vorrathlich außerhalb ihren vierten theil anererbten Elterlichen großen
Haußes im Kipdorff sampt zugehorigen garten und allen anderen alt und
newen gerechtigkeiten dieser gestalt übertragen, daß Sie mit denen auffs
Sterbhauß kommenden schulden auch nichts zu schaffen haben wolle noch
solle, wobei dieselbe sich bei deme vorhin außgeschworenen Vormunders
Eidt ihrer Unmundigen erklehrt solches ge. ihrem Kindt besser gethan alß
gelassen zu sein auch daß anders keine mittelen vorhanden, des endts
Sie dan auch obge.r ihrer Bruder bevolmechtigten Curatoren Petern von der
Heiden und Gerlachen Winkelman und Joh. Uphoff über ge. ihren vierten theil
Elterlichen Hauses und zubehöers mit Handt Halm und Mundt Verzieg unnd
außgangh gethan sich und ihr unmundiges Kindt darvon entgüttet und ent-
erbet und ge. ihre Brudere darahn gegüttet und geerbet nach landtrechten
und gerichtsbrauch. Dieses Verzieg ist den 23ten Martii anno 1685
gerichtlich einbracht und eingeschrieben worden.

Anno 1685 den 15. Maii haben Hr. Richter und der scheffen Johannes Bernsaw
Gerichtlich referirt und dem Rechten gnungsamb einpracht daß vor ihnnen
Johan am 28ten Martii negsthin Goddert Josten und Elisabeth Spickers Eheleuth
erschienen und ihrem schwager und respective brudern Johanneßen
Stoltzenberg und Christinen Spickers Eheleuten über ihre Erb
und Kindtgerechtigkeit von ihrem respective Vatter und schwegervatter
Weilandt Conraden Spickers S. nachgelassene Erbschafft verziegh
und außgang gethan sich und ihre Erben darvon entgüttet
und enterbet und innen Stoltzenberg deßen ehefraw und Erben
darahn gegegütet und geerbet nach landtrechten und gerichts
brauch und sich gutter bezahlung bedancket.

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Transkription: Max Kricke, im Auftrag des BVfF, gefördert durch
Bezirksregierung Düsseldorf und 
Stadtsparkasse Wuppertal sowie Stadt Wuppertal, Bezirksvertretung Elberfeld