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Diese Seite wird in der Kartei Kießling nicht zitiert, da sie den Zeitraum ab 1650 betrifft.
wiederumb überlaßen, Sie Wittib folgens daß ge. gut ihrem Sohn
Abraham Luttringhausen Erblich cedirt transportirt und übertragen
derselb auch mehr gewohnlichen Verzieg und Außgang prætendirt, hatt
Sie obge. Wittib Luttringhausen in krafft und vorstandt obge. ihres
bruders Erklerung daß derselb ihro sein Kertenkauffs Recht übertragen
und seine Dochter Gertrauden und dero Eheman Casparn Luttringhausen
[... ...] daß Sie uff deß gut nichts zusprechen ime auch obge. ihren Sohn
deßen Haußfraw und Erben über daß Holter gut Verzieg und
Außgang gethan sich darvon entgütet und enterbet und ihren
sohn Abraham und deßen Haußfr. und Erben darahn gegütet und
geerbet nach landtrechten und gerichtsbrauch und sich gutter bezahlung
bedancket.
[De fol. seq. nach ... Verziegh dieses Jahrs.]
Anno 1684 den 2. Maii ist Peter Wichelhauß Johans sohn vor behagten
gericht alß Vormunder über weilandt Peters uffem Wirts jans Kat-
terberg mit Catharinen Aschbruch ehelich gezielt nachgelassenen minderiahrigen
Kinder [und hat] Petern Kohleick und Marien von der Beeck eheleuten, ... für sich und ihre Erben
über einen halben dritten theill des obersten Hülßbecker ime Werts jans
Petern vorher von seiner Mutter anererbten gutts verzieg und außgang ge-
than Er Vormunder seine pflegbefohlene darvon entgütet und enterbet und
inen Petern Kohleick dessen ehefraw und Erbe darahn gegütet und geerbet
nach landtrechten und gerichtsbrauch und sich gutter bezahlung bedancket.
Anno 1684 den 16. Maii ist vor behagten gericht erschienen Steingen Weilandt Martin
von Sel...endt nachgelassene Wittib alß gerichtlich angeordtnete vormunderin ihrer underiahriger
Kinder alß gewesene [mit]Erbin des Frawen gutgens zu Kuckhausen über dero und ihrer bruder Recht und gerech-
tigkeit ahn besagtem Kückhauser gütgen verzieg und außgang gethan sich und ihre Erben darvon
entgüttet und enterbet und Casparn Woll sampt seinen Erben daran gegütet und geerbet nach
landtrechten und sich gutter bezahlung verglichenen abstandtspfennigh bedancket.
[13 Rthr.]
Anno 1684 auff Dinstag den 14ten 9bris seindt vor H. Richteren und den Scheffen
Johanneßen Bernsaw und Johanneßen Ronßdorff erschienen Weilandt
Friederichen Friederichß mit Margarethen vom Schutt Ehelich gezielt und nachgelassener
unmundiger Kinder Vormundere Jochen vom Schutt und Gordt Friede-
richß und haben Gorden Dietherichß und Catharinen Friederichß über
daß Hierckhaußer guth negst dem Dorff Cronenberg gelegeneß Erb-
guth Verziegh und außgangh gethan Sie Vormundere ihre pfleg-
befohlene darvon entgüttet und enterbet und innen Gorden Dietherichß
dessen Haußfraw und Erben gegen erlagung Sechß Rthr. Verziegßpfenningß darahn gegüttet und geerbet nach landt
rechten und gerichtsbrauch, und sich gutter bezahlung bedancket.
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Transkription: Max Kricke, im Auftrag des BVfF, gefördert durch
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