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Diese Seite wird in der Kartei Kießling nicht zitiert, da sie den Zeitraum ab 1650 betrifft.
Eodem quo supra.
haben ahn behagtem gericht Peter Eicker und Gritgen Kothauß Eheleuthe über ihr
Erb und Kindtgerechtigkeit deß Hunoltz guth zu Ullendall ahnnehmeren gemelten
guthß Engelen Klieff und Marien Kothauß Eheleuthen und dero Erben verzieg und
außgang gethan sich und ihre Erben darvon entgüttet und enterbet und gemelten
Klieff dessen Fraw und Erben darahn nach hiesigem gebrauch gegüttet und
geerbet.
Anno 1699 den 16ten Junii.
In iudicio ordinario haben Weilandt Johannen Schopmanß unmunder Kinder
Vormundere nahmenß ihrer pflegbefohlenen Marien, Abrahamen und Jo-
hannessen Schopman, und Johanneß Mirken Ursula Schopmanß Eheleute über
ihre 4/5 theill ihres in der Statt Elverfeldt gelegenen Haußes cum omnibus
appertinentiis recht und gerechtigkeiten wie dieselbe im Kauffbrieff
enthalten, Casparen Siebel und dessen Ehefrawen verzieg und außgangh
gethan, sich und ihre pflegbefohlene darvon entgüttet und enterbet und ge.
ahnkaufferen Siebell dessen Ehefraw und Erben mit Handt, Halm und Mondt
hiesigem gerichtsbrauch nach darahn gegüttet und geerbet und sich gutter
bezahlung bedanckt.
Anno 1699 den 1ten Septembris.
ahn bekleidetem gericht hatt Johan Erfenß in krafft habenden Volmacht
vor seinen Sohn und übrige seine mitterben, Clemensen Kindt und
Marien Herbertz Eheleuthen über daß Erwin Tilmanß guth gnandt verzieg
und außgangh gethan sich und seine Erben in krafft habender Volmacht
darvon entgüttet und enterbet und besagten ahnkaufferen Kindt dessen
Ehefraw und Erben nach landtrechten und gerichtsbrauch darahn gegüttet
und geerbet.
Anno 1699 den 15ten Septembris.
hatt ahn behagtem gericht die Wittib Engelen Kirbergß alß gerichtlich ange-
ordnet und veraÿdte Vormunderinnen ihrer annoch minderjahriger
Kinder, über ihres ahm Marck hieselbsten gelegenes Hauß H. Burgermeisteren
Johannessen Wulffing verkaufftes Hauß ge. ahnkaufferen verzieg und außgang
gethan, sich und ihre pflegbefohlene darvon entgüttet und enterbet und Johannessen
Wulffing dessen Ehefraw und Erben darahn gegüttet und geerbet.
Anno 1699 den 13ten octobris.
In iudicio ordinario hatt der Notarius Petrus Heinius in krafft habender Volmacht
nomine Weilandt Christian Teschemechers Erbge. über ein beim Dorff Cronen-
bergh gelegenes stuck landts der Rinkotten gnandt Peter Marcus verzieg
und außgang gethan seine principalen darvon entgüttet und enterbet und ge.
Marcus dessen Ehefraw und Erben darahn gegüttet und geerbet.
Eodem quo supra.
hatt Peter Caspar Schlosser ledigen standts doch großjahrigen alters über ein uffem
Engelenberg gelegenes stuck artlandts Weilandt Johannen von der Null
unmundigen Curatoren Engelen von der Null zu behoeff seiner pflegbefohlenen
verzieg und außgang gethan dieselbe sich darvon entgüttet und enterbet und
die unmundige Johannen von der Null darahn nach hiesigem gerichtsbrauch
und landtrechten gegüttet und geerbet.
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Transkription: Max Kricke, im Auftrag des BVfF, gefördert durch
und
sowie