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Diese Seite wird in der Kartei Kießling nicht zitiert, da sie den Zeitraum ab 1650 betrifft.
Anno 1663 den 23. 8bris sein vor Gericht erschienen Henß Neull
uffem Haan und Lothar Pym alß Weilandt Herberten Wolß mit
Entgen beikirchers ehelich gezielt und nachgelassenen sohnes Casparn woll
ver...dirte Vormundere und haben Jacoben uffem Schieff und dessen
Haußfrawen zu dero eigenen und ihrer Mitterben behoeff über ein von
Weilandt Georgen Dorcken oder Beikircher herrührendes und von demselben
mitt zuthun Wissen und Willen seines abgelebten sohns Johannen und nachlebender
dochter Entgen an Weilandt Stephan Cronenberg und dessen Haußfr. und Erben dabevorn verkaufftes guttgen uffem Schieff (ausserhalb
eines kleines im hoff stehenden Heusgenß sampt darzugehorige platzen darumb zu-
gehen und zustehen, eine leiter zum decken zu setzen und sonst zuthun) nahmens
ihres pflegsohns uff ihren dritten theil des ge. gutgens Verzieg und
Außgangh gethan Ihren pflegsohn darvon entgüttet und enterbet
und inen Jacoben uffem Schieff dessen Haußfr. und Erben wie auch andere
darzugehorige Mitterben darahn gegütet und geerbet nach landtrechten
und Gerichtsbrauch und daß uff handtastliche anglebungh des Stieffvatters
Gerharten Rutenbeckh und der Mutter Entgen Beikirchers daß Sie den Vor-
munderen und einem Erbaren Gericht für alle gefahr an... und forderungh
so wieder zu pflicht von dem pflegsohn Casparn des Verkauffs und Verziegs halben
über kurtz oder langh intentirt werden möchte, stehen, abtragen und darfür
ihre geeinde gütter app...rt haben wollen.
Deßgleichen Johan von der Hutten und Treinen Weilandt Johannen Beikirchers
gewesene ietzo sein Johanß Haußfraw, welche eine gerichtliche einkundt-
schafft gemacht, über ihren und ihren kindern dritten theill des ge. Schieffer Erbgut-
gens obge. Jacoben uffem Schieff dessen Haußfr. und Erben wie auch
dero dabei interessirten Mitterben Verzieg und Außgangh gethan sich
und ihre Erben darvon entgüttet und enterbet und inen Jacoben
dessen Erben und Mitterben darahn gegütet und geerbet nach landt-
rechten und Gerichtsbrauch.
Anno 1663 den 23. 8bris sein vor Gericht erschienen JPohan Leon-
hardts und Johan Berbaum alß Weilandt Conraden Meyers mit
Norßgen Treingens ehelich gezielt und nachgelassener underiahriger
kinder Vormundere und haben nahmens ihrer pflegkinder Johannen von Erbslohe über die
Halnscheidt deß denselben Elterlich anererbten in heisiger Ißlandischer
bürgerschafft an der fuhr gelegenen alten verfallenen und mit schuldt
... Heußgen, wie auch er Peter Leonharts und Treingen
...gens für sich und ihre Erben; ihme Erbslohe über die ander
Halbscheidt des ge. Heußgens so zwischen Mergen Billen und Lothars Hauß gelegen
sampt zugehorigen garden recht und gerechtigkeit ebenfalß Verzieg und Auß-
gang gethan sich und ihre Erben darvon entgüttet und enterbet
und inen Käuffern Johannen Erbslohe und dessen Erben darahn gegütet
und geerbet nach landts und gerichtsbrauch.
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Transkription: Max Kricke, im Auftrag des BVfF, gefördert durch
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sowie