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Diese Seite wird in der Kartei Kießling nicht zitiert, da sie den Zeitraum ab 1650 betrifft.
Eodem quo supra.
ahn behagtem gericht haben Johanneß uffem Rohm und Anna Margaretha Aprath
Eheleuthe gegen erlagungh Sechß Rthr. verglichenen Verziegßpfenning
Erwinen Schelenhauß und Catharinen Eheleuthen über seinen theill des
Kolhauß uffem Rhom verzieg und außgangh gethan.
Und hingegen gemelter Erwin Schelenhauß und Catharin Eheleuthe ge.
Johannessen uffem Rhom und Anna Margarethen Aprath hie wiederumb
über den halben Kohlen uffem Rhom verzieg und außgang gethan und ge.
Johannessen dessen Ehefraw und Erben nach landtrechten und diesem ge-
richtß brauch darahn gegüttet und geerbet, und sich gutter bezahlung
bedanckt.
Anno 1697 den 18ten Junii.
Seindt ahn behagtem gericht Weilandt Johan Jorgens Erbgenahmen
Wilhelm Janßen Elisabeth Dierichß Eheleuthe und Lothar Janßen Catha-
rina Dierichß Eheleuthe erschienen und haben Johannessen Henß dessen
Ehefrawen und Erben über daß gekaufftes Erbguth zum Dohr verzieg
und außgang gethan, sich und ihre Erben darvon entgüttet und enterbet
und gemelten Kaufferen deß guthß Johannessen Henß dessen Ehefraw und
darahn nach hiesigen landtrechten und gerichtsbrauch gegüttet und
geerbet, und sich gutter bezahlung bedanckt.
Anno 1697 den 3ten Julii.
Seindt bei sitzendem gericht Peter Christians und Margret Evertz
Eheleuthe erschienen und haben Gorden Christians und Gertrauden
Wolffertz Eheleuthen über daß guth die bensen Eickh gnandt verzieg
und außgang gethan sich und ihre Erben darvon entgüttet und enterbet
und ahnnehmeren gemelten guthß Gorden Christians dessen Ehefraw und
Erben darahn gegüttet und geerbet, und sich gutter bezahlung bedanckt.
Anno 1697 den 15ten Julii.
hatt bei behagtem Gericht Gertraudt Lang Wittib Casparen Kregers
gerichtlich angeordnete Vormunderinne ihrer mit gemeltem ihrem
Eheman Sehl. gezielter dreÿer unmundiger Kinder, Johannen Dierichß
auß der Awen dessen Ehefrawen und Erben über daß zwischen der Elverfeldter
Hardt gelegenes Erbguth die Ziegenborg gnandt verzieg und außgang
gethan sich und ihr unmundige Kindere darvon entgüttet und enterbet
und ahnnehmeren ge. guthß Johannen Dierichß dessen Ehefraw und Erben
nach hiesigem gerichtsbrauch darahn gegüttet und geerbet.
Anno 1697 den 10ten Septembris.
ist ahn behagtem gericht Elisabeth Werners Dochter im Ottenbruch ledigen standts
doch vogtbahren alterß erschienen und hatt ihrem broder Johannessen über
ihr Erb und Kindttheill ihres guthß im Ottenbruch verzieg und außgang
gethan* ge. ihren broderen alß ahnnehmeren ihres Elterlichen guthß
verzieg und außgang gethan sich darvon enterbet und entgüttet und
geme nach hiesigen landtrechten und gerichtsbrauch darahn gegüttet
und geerbet und sich gutter bezahlung bedancket.
*sich darvon entgüttet und enterbet und
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Transkription: Max Kricke, im Auftrag des BVfF, gefördert durch
und
sowie