Verzichtbuch des Elberfelder Hofgerichts (1537) 1573-1704 - ein Online-Projekt des BVfF

Verzichtbuch des Elberfelder Hofgerichts – Seite 465

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Diese Seite wird in der Kartei Kießling nicht zitiert, da sie den Zeitraum ab 1650 betrifft.

Anno 1656 auff Dienstag den 31ten octobris sein an sitzendem behagten Gericht erschienen
Wilhelm Maull und Merg Buschmans Eheleute, und haben Godderten Janßen und Treingen Kleinjung
Eheleuten über daß gutt Johan Heintgens gutt im Daall gnant Verzieg und Außgangh
gethan Sie Wilhelm Maul Merg eheleute sich darvon für sich und ihre Erben entgüttet unnd
enterbet, und imen Godderten Janßen und Treinigen eheleute für sich und ihre Erben darahn ge-
gütet und geerbet nach landtrechten und Gerichtsbrauch und sich vollentkommener bezahlungh
bedancket.

Anno 1656 auff Dienstag den 31ten Octobris sein ahn Sitzendem behagten Gericht erschienen
Lothar zum Kamph Feÿgen von Hirckhauß Eheleute, und haben Wilhelm Fredrichs sohn
zu Hirckhaußen und Metzgen von Hacklandt Eheleuten über ihro obge. Feÿgen Erb und kindt-
gerechtigkeit (ad 300 Thaler lobisch berechnet worab Er Wilhelm Metzgen sein Haußfr. den Nachstandt
ad 205 Thl. lobisch zahlt) zu Hirckhauß, mitt Handt halm und Munde Verzieg und Auß-
gang gedahn, Sie Lothar Feÿgen Eheleute für sich und ihre Erben sich darvon entgüttet
und enterbet, und Sie Wilhelmen und Metzgen Eheleuth für sich und deroselben Erben
darahn gegütet und geerbet nach landtrechten und Gerichtsbrauch und sich vollentkom-
mener bezahlungh bedancket.

Anno 1657 auff Dienstag den 9ten Januarii sein ahn sitzendem behagten Gericht erschienen
Clemens Jungborn zu einer Handt Sitzendt und sich für seine Dochter Greth gnant
alß Vatter und Vormunder der selbendt und in mehrer versicherungh dessen ahnen Petern
Moschenborn zum burgen setzendt daß denselbe ims künfftig daß Verzieg nit weder
sprechen und bestreiten oder dahe dasselbe zum verhoffentlich geschehen solte daß Gericht iud...siren
solte, hatt für jetztge. Seine Dochter und Johannes Gordten und Trein Eheleute respective
Eythumb und Dochter für sich selbst, zu handen obge. Petern Moschenborn und Gredten
Eheleuten, über einen vierten theill des oben im dorff Cronenberg gelegenen Hoffschmitts
gutts Verzieg und Außgangh gethan Sie renunciatisirende parteÿen vor sich und ihre Erben
sich darvon entgüttet und enterbet und Sie Petern Moschenborn Greden Eheleuthe und
ihre Erben darahn gegütet und geerbet nach landtrechten und Gerichtsbrauch und sich vollent-
kommener vor 20 Jahren beschehener bezahlungh bedancket.

Anno 1657 auff Dienstagh den 9. Januarii ist ahn sitzendem behagten Gericht erschienen
Johannes Gordts und Trein sein Haußfraw erschienen, und haben Petern Berger und Entgen
Prangh Eheleuten über daß inen zwaren anererbt, aber gantz und gar verscheldtes
Erbgutt ahn Adolffs Heinßgeger allermassendasselb ohne gehöcht alß Hauß und Schewe
im Kierspell Cronenberg in hoff garden busch und band, auch ander zugehoriger ge-
rechtigkeit gelegen, Verzieg und Außgang gedahn, Sie Johannes und Trein Eheleute für
sich und ihre Erben sich darvon entgüttet und enterbet, und inen Petern und Entgen
Eheleute und deren Erben darahn gegütet und geerbet rechtrechten und Gerichtsbrauch.

Anno 1657 uff Dienstag den 6. Martii sein ahn sitzendem behagten Gericht Erschienen
Andreas Kumps und Catharinen Hochstein Eheleute und Elisabeth Kumps ledigen standts doch
großjahrig haben sie sich und ihre Erben über ihres abgelebten vatters weilandt
Engelen Kumps imen und ihrem zu Collen wohnenden bruder Winmaren Kumps
(so ebenfalß Seiner Erb und Kindtgerechtigkeit halben lauth functionis contentirt weher)
ahnererbte in heisiger Stadt mitterer seiten zwischen weilandt Petern Lüttringhaußen lediger
Haußplatz und der ander seiten Johanneßen Lüttr Garßhagen von Petern Ox Pachtweiß in-
habender behausungh gelegene behausungh sampt zugehorigen hinter den ge. Hauß gelegenen
gardten, jetztge. Petern Ox und seiner Haußfrawen Marien Kreutzers Verzieg und Außgangh
gedahn Sie renuntyrende partheyen sich darvon entgüttet und enterbet und imen Ox
seine Haußfraw und Erben darahn gegütet und geerbet nach landtrechten und gerichtsbrauch
und sich vollentkommener bezahlungh bedancket.

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Transkription: Max Kricke, im Auftrag des BVfF, gefördert durch
Bezirksregierung Düsseldorf und 
Stadtsparkasse Wuppertal sowie Stadt Wuppertal, Bezirksvertretung Elberfeld